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EU-DSGVO

EU-DSGVO

IST IHR UNTERNEHMEN FIT FÜR DIE DSGVO?

Ab dem 25. Mai 2018 muss die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr – die Datenschutzgrundverordnung – angewendet werden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: EU-DSGVO) ist mit 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen deutlich umfangreicher als z. B. das deutsche Bundesdatenschutzgesetz.

Sind Sie in Ihrem Unternehmen bereits fit für die Umsetzung dieser Richtlinie? Wissen Sie, was genau Sie beachten müssen?

In unserer Webinar-Aufzeichnung entwirren wir den Paragraphen-Dschungel für Sie und stellen Ihnen markante Punkte der Verordnung im Detail vor. Auch unser Blog bietet Ihnen entsprechende Informationen.

Lesen Sie auch hier weiter, welche Lösung wir Ihnen zur Umsetzung der Aufbewahrungsfristen bieten können.

 

Das JobRouter® DSGVO-Solution-Template ermöglicht es, durch einen teilautomatisierten Prozess, Anfragen zur Dateneinsicht und Datenlöschung schnell, nachverfolgbar und eindeutig abzuarbeiten. Im ersten Schritt werden die im Unternehmen eingesetzten Systeme und Anwendungen gesammelt und Verantwortlichen zugewiesen, die das System bei eingehenden Datenanfragen überprüfen. Des Weiteren muss ein Datenschutzbeauftragter festgelegt werden, der als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die Anfragen verwaltet. Damit sind die einzelnen Rollen und Pflichten jedes Mitarbeiters klar definiert, der Rest wird vom Prozess automatisch abgefragt bzw. verarbeitet.