Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen, gibt es noch erweiterte Bedingungen für spezielle Produkte oder Dienstleistungen der ALOS GmbH.

Hardwarekauf

Hardware-Wartung

Software-Lizenzen

Softwarepflege

Dienstleistungen

Erstellung von Software

AGB

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER ALOS GMBH
(Stand: April 2019)

  1. GELTUNGSBEREICH
    1.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AVB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Kunde“).
    1.2 Unsere AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS UND -INHALT; SCHRIFTFORM
    2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht aus-drücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- oder Rechenfehler) und Unvollständigkeiten unserer Angebote einschließlich aller zugehörigen Unterlagen hat uns der Kunde zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung durch uns vor seiner Annahmeerklärung hinzuweisen; andernfalls ist der Vertrag nicht abgeschlossen.
    2.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail.
    2.3 Individuelle – auch etwaige mündliche – Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Nachweis des Inhalts ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  3. LIEFERMODALITÄTEN; TEILLEISTUNGEN
    3.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen „EXW Incoterms (2010)“, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    3.2 Sofern wir den Versand übernehmen, sind wir berechtigt, die Art des Ver-sands (insbesondere das Transportunternehmen und den Versandweg) und die Verpackung nach unserem pflichtgemäßen Ermessen zu bestimmen. Die Gefahr geht in diesen Fällen spätestens mit der Aushändigung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonstige Transportperson auf den Kunden über.
    3.3 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn und soweit diese Teilleistungen dem Kunden zumutbar sind.
  4. PREISE, ZAHLUNGSMODALITÄTEN;
    AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
    4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten immer unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils aktuellen Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive Versicherung, Transport und Verpackung.
    4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 20 Werktagen nach Ablieferung und Rechnungszugang ohne jeden Abzug und in Euro (€) zu bezahlen. Mit der Ablieferung im vorbezeichneten Sinne ist der Zugang unserer Abholbereitschaftsanzeige beim Kunden oder – falls so vereinbart – die Aushändigung an die Transportperson gemeint. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs.
    4.3 Mit Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Weiteres, insbesondere ohne Mahnung, in Verzug.
    4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein dafür herangezogener Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  5. LIEFERFRISTEN; HÖHERE GEWALT
    5.1 Von uns in Aussicht gestellte Lieferzeiten/-termine für Lieferungen und Leistungen (zusammen „Lieferfristen“) gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Lieferfrist zugesagt oder vereinbart ist.
    5.2 Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn dem Kunden bis zu ihrem Ablauf unsere Abholbereitschaftsanzeige zugegangen ist oder – falls so vereinbart – wir die Ware an die Transportperson ausgehändigt haben.
    5.3 Wird für uns absehbar, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, so zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an und teilen ihm die voraus-sichtliche neue Lieferfrist mit.
    5.4 Wir haften nicht für die Verspätung oder Nichterbringung unserer Lieferun-gen, soweit diese Umstände auf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben und auf die wir nicht durch angemessenen Aufwand anderweitig Einfluss nehmen konnten. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krieg, behördliche Maßnahmen sowie nicht durch unser Verschulden verursachte Betriebsstörungen) und sonstige Ereignisse oder Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und die wir mit angemessener Sorgfalt nicht verhindern können. Wir werden den Kunden über das Vorliegen eines solchen Ereignisses unverzüglich unterrichten und geeignete angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Zeitraum des Ereignisses und seine Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
    5.5 Bei Ereignissen im Sinne der Ziff. 5.4 verlängern sich die Lieferfristen auto-matisch um die Zeitdauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns solche Ereignisse die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder un-möglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind.
    5.6 Lieferfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen oder sonstigen Mitwirkungspflichten nicht nach-kommt. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, uns gegebenenfalls die technischen, baulichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Aufbau von Produkten oder ähnliche Leistungen (z.B. Einbau, Installation, Inbetriebnahme, Einrichtung/Einstellung) zu schaffen.
  6. EIGENTUMSVORBEHALT
    6.1 Die von uns an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum („Vorbehaltsware“).
    6.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns und hält sie gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden hinreichend zum Neuwert versichert.
    6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Zugriffen Dritter darauf muss der Kunde deutlich auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte verfolgen können.
    6.4 Treten wir wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden gemäß den ge-setzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die Vorbe-haltsware vom Kunden heraus zu verlangen. Spätestens in unserem Her-ausgabeverlangen liegt auch unsere Rücktrittserklärung. Die für die Rück-nahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
  7. HAFTUNG FÜR MÄNGEL
    7.1 Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei das Wahl-recht in Bezug auf die Art der Nacherfüllung uns zusteht.
    7.2 Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln bestehen nur nach Maßgabe der Ziff. 8 dieser AVB.
    7.3 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe, es sei denn, es liegt ein Fall des 8.1 vor. In diesem Fall verjähren die An-sprüche des Kunden innerhalb der gesetzlichen Fristen. §§ 445a, 445b BGB bleiben unberührt.
  8. HAFTUNG
    8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    8.2 Wir haften außerdem im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
    8.4 Soweit unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  9. SALVATORISCHE KLAUSEL, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
    9.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
    9.2 Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.
    9.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Sitz in Köln.